Formulierung Aufgaben und Ziele 1995

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1 .           Zielstellung

2.            Organisation des Saisonrates

3.            Aufgaben des Saisonrates

4.            Tätigkeit der Saisongruppe

5.            Struktur des Saisonrates und der Saisongruppe

6.            Erster gemeinsamer Saisonbericht

7.            Protokoll zur Saisonvorbereitung 1995

8.            Einschätzung des Bäderdienstes der Polizei 1995

9.            Presse, Öffentlichkeitsarbeit

Der Saisonrat  Des Landkreises Nord-Vorpommern

Region                 Fischland             Darß      Zingst    Barth

Dem stetig wachsenden Bedürfnis nach Sicherheit und Ordnung in den Urlauberzentren entlang der Ostseeküste und den küstennahen Bereichen, sowie der Sicherung eines landschaftsgerechten Tourismus und einer störungsfreien Entwicklung der Region, erfordert eine neue Qualität in der Zusammenarbeit.

Zur Verwirklichung dieser komplexen Aufgabe wird empfohlen, einen Saisonrat zu bilden.

1.            Zielstellung

Planung, Koordinierung und Durchführung anteiliger, durch Gesetz geregelter Tätigkeiten mehrerer Gremien und Institutionen, die Aufgaben und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung zu erfüllen haben.

2.            Organisation

Der Saisonrat vereint in gleichberechtigter Weiseverantwortliche Vertreter mehrerer Ämter, Institutionen oder anderer Gremien, die Aufgaben innerhalb der Saison zu erfüllen haben (s. Anlage).

Zu speziellen Themen / Maßnahmen werden die Fachorgane hierzu geladen.

Zur Sicherung einer kontinuierlichen Tätigkeit des Saisonrates wurde eine AG - Organisation - gebildet.

Es ist zu empfehlen, dass ein Leiter des Ordnungsamtes und ein beauftragter Vertreter der Polizeiinspektion in dieser AG vertreten sind.

Sie planen, koordinieren und werten die Tagungen des Saisonrates. Die Beratungsprotokolle und der Saisongesamtbericht sind durch die AG - Organisation - zu fertigen und zu versenden.

Die AG - Organisation - stellt die Tagesordnungen zusammen, fertigt die Einladungen und legt Tagungszeit und Tagungsort fest.

Der Saisonrat wird mit Zustimmung und in Absprache mit dem Landrat tätig. Zur Gewährleistung einer engen Verbindung entsendet der Landrat einen verantwortlichen Vertreter seines Hauses in den Saisonrat.

Die AG - Organisation - hält eine regelmäßige Information zur Kreisverwaltung und zur Polizeidirektion aufrecht.

 

3.            Aufgaben des Saisonrates

Verhinderung von schweren Straftaten, insbesondere gegen Leben und Gesundheit;

Unterstützung zur Gewährleistung der Flüssigkeit des Straßenverkehrs und der geordneten Unterbringung des ruhenden Verkehrs;

frühzeitige Einleitung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Jahressaison unter Beachtung der Schlussfolgerungen bzw. Einschätzung der Saison des Vorjahres;

regelmäßige Einschätzung des Standes der Sicherheit und Ordnung in den Urlauberzentren, insbesondere auf den Zelt- und Campingplätzen;

Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von gemeinsamen Kontrollen und Nachkontrollen z. B. auf Zelt- und Campingplätzen, Discotheken u.a.m.;

Herausarbeitung von Schwerpunkten für den operativen Einsatz der Kräfte des Bäderdienstes;

Abstimmung und Erarbeitung einheitlichen Vorgehens bei bestimmten Erscheinungsformen wie z. B. Feuer am Strand, Wasserski, Befahren von Waldungen bei Waldbrandstufen usw.;

Abstimmung zu Maßnahmen und Verantwortlichkeiten bei besonderen Anlässen z. B. Rettung aus Seenot, Auffinden nicht eindeutig zu definierender Gegenstände usw.;

Erfassen und Verarbeitung von Hinweisen, Vorschlägen und Kritiken sowie deren Wertung und die Erarbeitung von Empfehlungen sowie deren Weiterleitung an die jeweilige Behörde;

Abstimmung und Präzisierung von bedeutsamen Informationenuntereinander;

regelmäßige Information zu Problemen der Sicherheit und Ordnung beim Landrat bzw. der Polizeidirektion;

Gewährleistung einer regelmäßigen und zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit (Zeitungsartikel, Foren, usw.);

anteilige Zuarbeit nach Abschluss der Saison zur Fertigung eines gemeinsamen Saisonberichtes.

 

4.            Zeitweilige Saisongruppe

Zur Sicherstellung eines optimalen Einsatzes der

Kräfte wird für die unmittelbare Saison eine zusätzliche und zeitweilige Saisongruppe gebildet

 

Die wesentlichen Aufgaben bestehen darin-             

  • Anteilige Umsetzung der Maßnahmen und Übereinkünfte des        Saisonrates;             
  • Auswertung der Ereignisse und Ergebnisse der Vorwoche im Verantwortungsbereich;            
  • differenzierte Abstimmung des täglichen operativen Dienstes;-             
  • Beurteilung der stattfindenden Veranstaltungen und Festlegung der Absicherungsmaßnahmen;           
  • Planung, Koordinierung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen einschließlich  Kontrollen;            
  • Vorschläge, Hinweise und Empfehlungen an den Saisonrat 

Im Rahmen einer kleiner Feierstunde werden wir ein Resümee ziehen und schauen wo wir stehen.

 

Bis dahin eine kleine Zusammenstellung von Artikel aus der meist örtlichen Presse zu Saisonrat und anderen Themen die in dieser Zeit anstanden.